Zum Inhalt der Seite

Die halbe Wahrheit

Anläßlich seines 10. Todestages am 24. Juli wurde in Berlin-Pankow eine »Berliner Gedenktafel« für den Journalisten und Schriftsteller Heinz Knobloch (1926–2003) enthüllt. Sie hängt an Knoblochs früherem Wohnhaus in der Masurenstraße. Rabbiner Andreas Nachama würdigte Knoblochs publizistisches und literarisches Werk, in dem sein 1979 erschienenes Buch »Herr Moses in Berlin« – eine Würdigung des jüdischen Aufklärers, Philosophen und Schriftstellers Moses Mendelssohn – einen herausragenden Platz einnimmt. Knobloch habe mit seiner phantasievoll-exakten Denk- und Schreibweise die Leser belehrt und begeistert. Durch seine Erkundung verschütteter jüdischer Orte in Berlin habe er viel für die historische Wahrheit getan. Auch auf seine Initiative hin sei 1980 auf dem August-Bebel-Platz die erste Gedenktafel für die Bücherverbrennung der Nazis angebracht worden.

Kulturstaatssekretär André Schmitz bemerkte, Knobloch sei bereits in der DDR mit hohen Auszeichnungen und nach der Vereinigung mit dem Moses-Mendelssohn-Preis für Toleranz geehrt worden. Im Vorfeld der Zeremonie hatte es Kontroversen in dieser Frage gegeben. Der »Freundeskreis Heinz Knobloch« schlug der an der Freien Universität Berlin angesiedelten »Historischen Kommission zu Berlin e.V.« vor, zumindest den Heinrich-Heine-Preis und den Nationalpreis der DDR zu nennen. Zudem hatte Knobloch den Goethepreis der Stadt Berlin erhalten. Die Kommission jedoch verfügte, nur den Moses-Mendelssohn-Preis und den Berliner Verdienstorden der Tafel einzuprägen – Auszeichnungen, die die BRD verliehen hatte. Die Macher des Freundeskreises beugten sich dem faulen Kompromiss, und so steht auf der Tafel – wie es heute »historiographische« Methode ist – nur die halbe Wahrheit. (ssch)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 29.07.2013, Seite 13, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!