Zum Inhalt der Seite

1. Mai: Ermittlungen wegen Polizeigewalt

Berlin. Aufgrund der Aussage eines Angeklagten vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin am Mittwoch nimmt die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Polizisten auf. Der Angeklagte räumte einen Flaschenwurf auf Polizisten am Rande des »Myfestes« am 1. Mai in Berlin-Kreuzberg ein. Gleichzeitig sagte er aus, daß er nach seiner Festnahme von uniformierten Beamten mißhandelt worden sei. Er sprach von Schlägen ins Gesicht und Tritten in den Bauch durch mehrere Polizisten, von denen er einen beschreiben konnte. Seine Verletzungen belegte er durch ein ärztliches Attest. Nach dieser Aussage werden Ermittlungen von Amts wegen von der Staatsanwaltschaft aufgenommen. Der heranwachsende Angeklagte wurde wegen eines Flaschenwurfs verwarnt. Ihm wurden Arbeitsstunden auferlegt.

(jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 25.07.2013, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!