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Teilzeitanspruch für Schichtarbeiter

Köln. Das Landesarbeitsgericht Köln hat einem zuvor in Vollzeit beschäftigten Schichtarbeiter nach der Rückkehr in den Betrieb nach einer Elternzeit den Anspruch auf Teilzeitarbeit zugebilligt. Die Richter verwiesen in ihrer am Montag veröffentlichten Entscheidung auf die gesetzliche Regelung, nach der ein Unternehmen den Wünschen von Beschäftigten nach Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit zustimmen muß, wenn dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Das Kölner Gericht befand gewisse »organisatorische Anstrengungen« seien bei jeder Einrichtung von Teilzeitarbeit »gesetzesimmanent«.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 23.07.2013, Seite 4, Inland

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