-
06.07.2013
- → Aktion
Konkrete Darstellung
Eintritt für Kommunistentexte bezahlen?
Das konnte man unlängst im ausverkauften Berliner Heimathafen erleben, als der Hamburger Schauspieler Rolf Becker das Manifest, nur durch eine Pause unterbrochen, vortrug. Das Publikum war fasziniert und die Passanten in der Neuköllner Karl-Marx-Straße, wo der Heimathafen liegt, überrascht: Schlangen von zahlenden Gästen – die da freiwillig hingehen und sogar noch Eintritt für Kommunistentexte bezahlen? Auf vielfachen Wunsch wird diese Veranstaltung nun am Freitag, den 9. August, im Arndt-Bause-Saal des Freitzeitforums Marzahn wiederholt. Einlaß ist ab 18.30 Uhr, die Veranstaltung beginnt um 19.00 Uhr. Zwar darf man auf Karten an der Abendkasse hoffen, sehr zu empfehlen ist trotzdem der Vorverkauf: Karten zu 10 Euro kann man ab 15 Uhr an der Kasse des Freizeitforums Marzahn (Marzahner Promenade 55 in 12679 Berlin) oder in der Ladengalerie der jungen Welt erstehen. Vorbestellungen sind auch unter 030/54704166 bei Frau Krause oder unter k.krause@freizeitforum-marzahn.de möglich.
Der Erfolg dieser Veranstaltung ist aber nicht nur auf den grandiosen Text zurückzuführen, sondern auch auf die wunderbare Art des Vortrages durch Rolf Becker. So ist das Manifest für all jene, die es bereits bestens kennen, nochmals neu zu entdecken. Für alle aber, die sich noch nicht damit beschäftigt haben, ist es ein gleichermaßen lehrreicher wie unterhaltsamer Einstieg in die Werke von Marx, Engels und Lenin. Die Veranstaltung im Heimathafen soll demnächst auf CD erscheinen, die am 9. August vorbestellt werden kann.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
