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Verfassungsbeschwerde wegen Funkzellenabfrage

Dresden. Zwei Linke-Politiker aus Sachsen haben in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde wegen der massenhaften Erhebung von Handydaten eingelegt. Das gab Rechtsanwalt André Schollbach am Donnerstag in Dresden bekannt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte den Eingang der Beschwerde. Hintergrund ist das Vorgehen der sächsischen Behörden nach Protesten gegen Neonazis am 19. Februar 2011 in Dresden. Konkret gehen die Linke-Politiker nun gegen eine zweitägige Funkzellenabfrage im Umfeld einer Straße in der Elbestadt vor. Dabei waren über 80000 sogenannte Verkehrsdaten sowie mehr als 3500o Bestandsdaten auch von völlig Unbeteiligten erfaßt und gespeichert worden.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 24.05.2013, Seite 2, Inland

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