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Hartz IV: Klagewelle ebbt nicht ab

Berlin. Die Zahl der Widersprüche und Klagen von Hartz-IV-Empfängern gegen Entscheidungen der Jobcenter bleibt weiter hoch, ebenso wie die Erfolgsquote. Fast jeder zweiten Klage wird teilweise oder ganz stattgegeben. Dies berichtet Welt online und beruft sich dabei auf eine Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Nicht jede gewonnene Klage bringt Hartz-IV-Empfängern allerdings einen Vorteil. Denn Klagen gelten auch dann als erfolgreich, wenn von der eingeklagten Summe nur ein Teil zuerkannt wird. »Manche Kläger gehen de facto als Verlierer aus dem Saal, auch wenn ihre Klage erfolgreich war«, wird der Richter eines Sozialgerichts zitiert. Linken-Parteichefin Katja Kipping forderte eine »Rechtsstaatsgarantie« in den Jobcentern. »Das heißt: Im Zweifelsfall muß zugunsten der Antragsteller entschieden werden.« (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.05.2013, Seite 1, Inland

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