Zum Inhalt der Seite

Verurteilt in Abwesenheit: Erneut lebenslänglich für Diktator Ben Ali

Der vor gut zwei Jahren gestürzte tunesische Diktator Zine El Abidine Ben Ali ist in dieser Woche in Abwesenheit erneut zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Ein Militärgericht sah es am Dienstag als erwiesen an, daß der nach Saudi-Arabien geflohene Langzeitherrscher Ben Ali für den Tod des Revolutionärs Omar Haddad aus Sfax verantwortlich ist. Der ehemalige tunesische Innenminister Rafik Belhaj Kacem sowie weitere frühere Regimemitglieder erhielten für das gewaltsame Vorgehen gegen Demonstranten Haftstrafen von bis zu zehn Jahren, wie die staatliche Nachrichtenagentur TAP berichtete.

Der heute 76 Jahre alte Ben Ali wurde bereits in der Vergangenheit zu mehreren langen Haftstrafen verurteilt, darunter im vergangenen Sommer zu einer lebenslangen. In diesen Prozessen ging es ebenfalls um den Tod von Demonstranten, aber auch um die Veruntreuung von Staatsvermögen. Es gilt als unwahrscheinlich, daß Ben Ali je zur Rechenschaft gezogen werden kann. Die mit dem Westen verbündeten Scheichs in Saudi-Arabien reagieren nicht auf Auslieferungsgesuche. Tunesiens früherer Despot weist die Verantwortung für die blutige Unterdrückung der Aufstandsbewegung 2011 in seiner Heimat zurück.
Anzeige


Die tunesische Armee ging derweil am Mittwoch gegen eine Gruppe von mehr als 50 an der Grenze zu Algerien im Gebirge verschanzten radikalen Islamisten vor. Es handle sich um »salafistische Dschihadisten«, die sich am Berg Chaambi versteckt hielten, erfuhr AFP aus Kreisen der Sicherheitskräfte vor Ort. Ein Korrespondent berichtete von Schußwechseln am Schauplatz des Geschehens. Offizielle Angaben wurden nicht gemacht. (dpa/AFP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 03.05.2013, Seite 3, Schwerpunkt

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!