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EGMR: Timoschenko zu Unrecht verhaftet

Strasbourg. Die Ukraine hat Oppositionsführerin Julia Timoschenko nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) 2011 zu Unrecht verhaftet. Die damalige Untersuchungshaft der Exregierungschefin sei willkürlich gewesen, entschied der EGMR. Zur Haftstrafe nach ihrer Verurteilung nahm das Gericht nicht Stellung. Timoschenkos Beschwerden über ihre Haftbedingungen wurden abgewiesen. In ihrer Begründung deuten die Strasbourger Richter an, daß sie politische Motive für die Inhaftierung im August 2011 vermuten. Das Urteil bedeutet aber nicht, daß die in Haft erkrankte Timoschenko automatisch freikommt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; Kiew kann die Verweisung an die Große Kammer des Gerichtshofs beantragen. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 02.05.2013, Seite 6, Ausland

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