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Aus: Ausgabe vom 13.03.2013, Seite 2 / Inland

NRW-Landeshaushalt verfassungswidrig

Münster. In einem am Dienstag verkündeten Urteil haben die Richter des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes in Münster den Etat der Landesregierung von SPD und Grünen aus dem Jahr 2011 für verfassungswidrig erklärt. Die Nettoneuverschuldung fiel laut Etatentwurf 2011 mit 4,8 Milliarden Euro höher aus als die Investitionen in Höhe von 3,9 Milliarden Euro. Dergleichen sehe die Landesverfassung nur in Ausnahmefällen vor, hieß es zur Begründung. NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) kündigte eine genaue Prüfung des Urteils an und verteidigte das Handeln der Landesregierung.

(dapd/jW)

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