-
26.02.2013
- → Betrieb & Gewerkschaft
Pressebericht: NGG stellt Strafanzeige gegen Pizzakette Vapiano
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuß-Gaststätten (NGG) hat nach Informationen von Welt online am vergangenen Freitag bei der Staatsanwaltschaft Bochum Strafantrag gegen das Gastronomieunternehmen Vapiano wegen massiver Behinderung von Betriebsratswahlen eingereicht. In Bochum wollten demnach drei Mitarbeiter im Januar einen Betriebsrat gründen. Nach ihren Angaben wurden sie dabei von der Unternehmensleitung stark behindert. Aus Gewerkschaftskreisen hieß es, Vapiano habe die drei Beschäftigten zunächst mit besseren Gehältern und Arbeitsbedingungen von ihrem Vorhaben abbringen wollen. Als diese ablehnten, soll es zu Einschüchterungsversuchen in der gesamten Bochumer Belegschaft gekommen sein. Am 31. Januar wurde der Wahlvorstand, der eine spätere Betriebsratswahl organisiert, dennoch gewählt. Vapiano beantragte wenige Tage später den Erlaß einer einstweiligen Verfügung beim Arbeitsgericht Bochum, der die Betriebsratswahl stoppen sollte, scheiterte jedoch damit. Einen Tag später kündigte Vapiano zwei Mitgliedern des inzwischen fünf Mitglieder umfassenden Wahlvorstands fristlos, darunter der Vorsitzenden. »Auch dem verbliebenem Wahlvorstand macht Vapiano das Leben extrem schwer«, wurde ein Gewerkschafter in dem Bericht zitiert.
Weil das Vorgehen von Vapiano nach Ansicht der Gewerkschaft NGG und des Wahlvorstands den Straftatbestand der Behinderung der Betriebsratswahl erfüllt, stellen nun beide Strafantrag. Der Wahlvorstand des Vapiano-Betriebs Bochum reichte am vergangenen Donnerstag Klage ein, die NGG folgte einen Tag später. Vapiano weist die Vorwürfe zurück. man werde sich »nie gegen die Einrichtung eines Betriebsrates stellen«. Allerdings sei das Wahlverfahren im Vapiano Bochum nicht ordnungsgemäß vor sich gegangen.
(AFP/jW)
Weil das Vorgehen von Vapiano nach Ansicht der Gewerkschaft NGG und des Wahlvorstands den Straftatbestand der Behinderung der Betriebsratswahl erfüllt, stellen nun beide Strafantrag. Der Wahlvorstand des Vapiano-Betriebs Bochum reichte am vergangenen Donnerstag Klage ein, die NGG folgte einen Tag später. Vapiano weist die Vorwürfe zurück. man werde sich »nie gegen die Einrichtung eines Betriebsrates stellen«. Allerdings sei das Wahlverfahren im Vapiano Bochum nicht ordnungsgemäß vor sich gegangen.
Anzeige
(AFP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Betrieb & Gewerkschaft
