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12.02.2013
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Jobcenter zu Geldstrafe verurteilt
Erfurt. Jobcenter müssen Beträge über 50 Cent bei der Berechnung von Sozialleistungen auch weiterhin aufrunden. Das entschied am Montag das Landessozialgericht in Erfurt und wies damit die Berufung des Jobcenters Unstrut-Hainich-Kreis ab. Zudem verurteilte das Sozialgericht die Behörde zur Zahlung von Mißbräuchlichkeitskosten in Höhe von 600 Euro an die Justizkasse. Das Jobcenter hatte die Zahlung von 15 Cent an eine Personengemeinschaft verweigert und war bereits in der ersten Instanz vor dem Sozialgericht gescheitert. Zur Begründung für den Schadenersatz in Höhe von 600 Euro führten die Richter an, daß das Jobcenter trotz eindeutiger Rechtslage und des geringen Betrages ein rund 2000 Euro teures Berufungsverfahren angestrengt habe.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
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