-
12.02.2013
- → Sport
Fußball
Dresdner Gedenken
Frankfurt am Main. Der Kontrollausschuß des DFB hat Ermittlungen gegen den Zweitligisten Dynamo Dresden wegen der Fan-Auschreitungen beim 1. FC Kaiserslautern (3:0 für Lautern) eingeleitet. Im Dresdner Zuschauerblock war mehrfach Pyrotechnik entzündet worden. Zudem hatte die Polizei einschreiten müssen, als eine Gruppe Dynamo-Anhänger den Nachbarblock stürmen wollte. Dresdner Hooligans hatten außerdem auf dem Messeplatz in Kaiserslautern randaliert und dabei unter anderem die Pendelbusse angegriffen. Ein Businsasse erlitt Schnittwunden durch herumfliegende Splitter, eine Frau einen Schock. Die Polizei bezifferte den Sachschaden auf 70 000 Euro. Gegen die SG Dynamo ist noch ein anderes Verfahren anhängig. Wegen der Ausschreitungen beim Pokalspiel in Hannover hatte der Verband die Dresdner aus dem Pokalwettbewerb für die kommende Saison ausgeschlossen.(sid/jW)
Nußkuchen
Fürth. Ein Nußkuchen war anscheinend die Ursache für den allergischen Schock, den Stürmer Gerald Asamoah nach dem Spiel der SpVgg gegen den VfL Wolfsburg (0:1) erlitten hatte. »Ich hatte mittags Quark und einen Kuchen gegessen. In dem waren Erdnüsse. Ich bin allergisch auf Nüsse, Sojamilch und Säure«, sagte der 34jährige. Asamoah hatte am Samstag nach der Partie der Franken in der Fürther Kabine schwere Allergie-Reaktionen gezeigt. Fans und Besorgten gab er Entwarnung: Künftig werde er »nie mehr Nußkuchen essen«, versprach Asamoah.(sid/jW)
Blatter nicht Papst
Johannesburg. Joseph S. Blatter schließt eine weitere Amtszeit als FIFA-Präsident nicht aus. »Mein Mandat endet 2015, wenn Gott mir Gesundheit schenkt. Und ich weiß, daß ich irgendwann aufhören werde, aber ich weiß noch nicht, wann«, so der 76 Jahre alte Schweizer am Rande des Afrika-Cup-Endspiels in Johannesburg.Anzeige
(sid/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Sport