Zum Inhalt der Seite

Rechtsstreit um Beamtenstreik

Beamte haben kein Streikrecht. Diese bislang vorherrschende Rechtsauffassung wird von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Frage gestellt. In vergangenen Tarifauseinandersetzungen rief sie mehrfach verbeamtete Lehrkräfte zu Arbeitsniederlegungen auf. Die jeweiligen Dienstherren verhängten Disziplinarstrafen und Geldbußen. Dagegen zogen die Betroffenen mit Unterstützung der GEW vor Gericht. Die ersten Instanzen urteilten uneinheitlich. Zuletzt entschieden die Oberverwaltungsgerichte Lüneburg und Münster gegen die Beschäftigten. Die GEW reichte daraufhin Verfassungsbeschwerde ein. Sollte sie damit in Karlsruhe keinen Erfolg haben, will sie vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.

»Ich bin davon überzeugt, daß der Europäische Gerichtshof in dieser Frage letztlich zugunsten der verbeamteten Lehrkräfte entscheiden wird«, erklärte Ilse Schaad vom GEW-Hauptvorstand im jW-Gespräch. Die Gewerkschafterin beruft sich dabei vor allem auf europäisches Recht: »Die Europäische Menschenrechtskonvention und die Sozialcharta unterscheiden in bezug auf das Streikrecht nicht nach Status, sondern nach Funktion.« Hierzulande werde den Beamten das Recht auf Arbeitsniederlegungen jedoch pauschal abgesprochen, unabhängig von ihrer Tätigkeit.
Anzeige

Die juristische Klärung des Streits kann noch Jahre dauern. Dennoch plant die Gewerkschaft in dem aktuellen Konflikt keine Streikaufrufe an verbeamtete Lehrkräfte. »Wir fordern die Beamten auf, ihre angestellten Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen – das geht auch auf andere Weise als mit Streik«, sagte Schaad. (dab)

www.gew.de/Beamte_Streik.html
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 31.01.2013, Seite 3, Schwerpunkt

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!