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Kabinett erlaubt ­Gentests an Embryonen

Berlin. Künstlich erzeugte Embryonen dürfen künftig vor der Einsetzung in den Mutterleib auf Gendefekte untersucht werden. Das Bundeskabinett hat dazu die Rechtsverordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) verabschiedet, wie die Nachrichtenagentur dapd am Mittwoch mitteilte. Damit kann die PID künftig in speziellen Zentren angewendet werden, die strenge Auflagen erfüllen müssen. Der Gentest ist in den Fällen zulässig, in denen eine Tot- oder Fehlgeburt droht oder ein oder beide Elternteile ein hohes genetisches Risiko für eine schwerwiegende Erbkrankheit besteht.


(dapd/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.11.2012, Seite 2, Inland

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