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NSU-Anklage: Kritik der Verteidigung

Hamburg. Die Verteidigung der wegen der offenbar neonazistischen Mordserie angeklagten Beate Zschäpe hat der Bundesanwaltschaft Gesetzesverstöße vorgeworfen. Zschäpes Anwalt Wolfgang Stahl sagte dem Spiegel laut Vorabmeldung vom Sonntag, seine Mandantin habe im Fernsehen von den konkreten Tatvorwürfen erfahren, »noch bevor wir Gelegenheit hatten, mit ihr darüber zu sprechen«. Die Bundesanwaltschaft hätte »selbstverständlich« erst die Verteidiger informieren müssen. »Unserer Meinung nach ist das ein Verstoß gegen die Richtlinien für das Strafverfahren.« Die Bundesanwaltschaft räumte ein, dass die Medien zuerst informiert wurden, betonte aber, dass dies in Ausnahmefällen wie hier geschehen von den Richtlinien für Strafverfahren gedeckt sei.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 12.11.2012, Seite 5, Inland

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