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Fortdauer der U-Haft Zschäpes beantragt
Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft hat gegen das mutmaßliche Gründungsmitglied der neofaschistischen Terrorzelle »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU), Beate Zschäpe, die Fortdauer der Untersuchungshaft beantragt. Der Sprecher der Karlsruher Ermittlungsbehörde, Marcus Köhler, bestätigte am Donnerstag auf Anfrage den Haftprüfungsantrag. Der Bundesgerichtshof (BGH) muß nun über die Fortdauer der Untersuchungshaft entscheiden. Nach Angaben des Sprechers übermittelte Generalbundesanwalt Harald Range dem BGH 500 Ordner mit Ermittlungsergebnissen der Bundesanwaltschaft. Innerhalb der kommenden Monate sei mit der Anklage gegen Zschäpe zu rechnen, sagte Köhler weiter. Über die Fortdauer der Untersuchungshaft muß turnusgemäß entschieden werden. Sie kann maximal für drei Monate verlängert werden. (dapd/jW)
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