Zum Inhalt der Seite

Kein Sondergesetz bei Beschneidungen

Berlin. Es soll kein gesondertes Gesetz zur Beschneidung von Jungen geben. Das ist das Ergebnis von Beratungen im Justizministerium, wie der Spiegel am Sonntag vorab aus seiner neuen Ausgabe berichtete. Uneinig sind sich die Experten demnach noch darüber, ob die Beschneidung aus religiösen Gründen besser im Strafrecht oder im Familienrecht geregelt werden kann. Der Bundestag hatte mit breiter Mehrheit einen Antrag der drei Fraktionen CDU/CSU, SPD und FDP angenommen, wonach die Regierung bis zum Herbst eine gesetzliche Grundlage für religiöse Beschneidungen schaffen soll. (AFP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 30.07.2012, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!