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Privatinsolvenz neu geregelt

Berlin. Menschen in Finanznöten sollen schneller eine neue Chance erhalten. Die Bundesregierung regelt dazu das Verbraucherinsolvenzrecht neu. Am Mittwoch beschloß das Bundeskabinett den entsprechenden Gesetzentwurf. Damit sollen zugleich die Gläubigerrechte gestärkt werden. Derzeit können Verbrauchern nach sechs Jahren in einem privaten Insolvenzverfahren Restschulden erlassen werden, wenn sie bestimmte Auflagen erfüllen. Die Frist kann künftig auf drei Jahre halbiert werden, wenn die Schuldner innerhalb der ersten drei Jahre des Verfahrens mindestens ein Viertel der Forderungen und die Verfahrenskosten bezahlen. Eine Verkürzung von bisher sechs auf fünf Jahre ist möglich, wenn die Verfahrenskosten vollständig bezahlt werden. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 19.07.2012, Seite 4, Inland

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