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Helfer in der Not
Wer die Verfassung wirklich schützt
Trotzdem trat schon bald ein, was der KPD-Vorsitzende Max Reimann im Jahre 1949 voraussagte. Das Grundgesetz muß gegen die Kräfte verteidigt werden, die es einst beschlossen haben. Neuerdings sogar gegen Veränderungen in seiner Substanz. Statt Demokratieprinzip sind zunehmend autoritäre Herrschaftsmuster angesagt. Im Windschatten der Krisenängste leisten dafür Sparzwangregelungen, möglichst mit Ewigkeitsgarantie, gute Dienste. Was noch bereitgehalten wird, dokumentiert die in dieser Woche erschienene jW-Beilage »Staat und Gewalt«.
Die Tageszeitung junge Welt hat eine gute Tradition bei der Verteidigung von Verfassungsnormen. Insbesondere seit erneuter deutscher Beteiligung an Angriffskriegen verweisen wir auf das in Art. 26 GG fixierte Verbot solcher Handlungen. Immer wieder klagen unsere Autoren kenntnisreich den in Art. 1 GG garantierten Schutz von Menschenwürde und Menschenrechten ein, so zugunsten von schikanierten Hartz-IV-Betroffenen und Asylbewerbern sowie der Opfer an den EU-Außengrenzen und von CIA-Folterpraktiken. Und nicht zuletzt fordern wir gemeinsam mit vielen die ausstehende Erarbeitung einer neuen Verfassung gem. Art.146 GG und deren Vorlage zur Volksabstimmung. Es ließe sich noch vieles nennen. Wer diese Zeitung liest, weiß: Auf diesem Feld stehen wir ganz vorn.
Und der eigentlich damit beauftragte Verfassungsschutz? Bei allen genannten Beispielen war von diesem gar nichts oder wenig Konstruktives zu hören. Kunststück, die das Personal stellenden Parteien sind selbst betroffen. Und nach dem, was wir jetzt über ganz andere Aktivitäten dieser Institution erfahren durften, verwundert das noch weniger. Das Begleiten neonazistischer Umtriebe bindet halt Kräfte. Rechtswidriges Bespitzeln, z. B. linker Anwälte, nicht minder. Schließlich muß allerlei Krudes über diese Tageszeitung zusammengetragen werden, um deren angeblich extremistischen Charakter zu belegen. Ausgewogene Analyse internationaler Krisen wird so zu Unterstützung von Gewalt und Terror. Das Ziel ist klar: Isolation und Marginalisierung. Das dabei en passant das Grundrecht der Pressefreiheit gem. Art. 5 I GG ausgehebelt wird, ist beabsichtigt. Einfältige Gemüter, wie jetzt in Greifswald geschehen, gehen solchen durchsichtigen Machenschaften auf dem Leim. Doch bis weit hinein in das bürgerliche Lager wächst der Unmut über den das politisch-ökonomische Versagen begleitenden Rechtsnihilismus der Herrschenden und ihrer beschlapphüteten Auguren. Die verfassungsmäßige Ordnung ist in der Tat gefährdet wie nie zuvor. Doch gibt es Retter in der Not: Die Tageszeitung junge Welt und ihre Abonnenten.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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