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Klage gegen Bayerkonzern abgelehnt

Berlin. Das Berliner Landgericht hat die Klage eines Behinderten gegen die Bayer Pharma AG wegen Mißbildungen durch das Hormonpräparat Duogynon abgewiesen. Der Lehrer, dessen Mutter während der Schwangerschaft Duogynon genommen hatte und der 1976 mit schweren Mißbildungen der Blase und Harnröhre geboren wurde, hatte 50000 Schmerzensgeld und Schadenersatz gefordert. Das Landgericht wies seine Klage am Donnerstag zurück. Die Ansprüche des Klägers seien verjährt.
(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 06.07.2012, Seite 2, Inland

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