-
28.06.2012
- → Feuilleton
Haftstrafe
Der kurdische Musiker Ferhat Tunc ist am Mittwoch von einem Sondergericht im südostanatolischen Malatya auf Grund des Antiterrorgesetzes zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht wirft dem Sänger aufgrund einer Rede auf der Maikundgebung in seiner Heimatstadt Dersim im vergangenen Jahr vor, Propaganda für die verbotene Maoistische Kommunistische Partei (MKP) gemacht zu haben. Tunc war zu dem Zeitpunkt Parlamentskandidat des von der MKP nicht unterstützten linkskurdischen Blocks. Als Beleg führte das Gericht unter anderem die Nennung von Ibrahim Kaypakkaya in der Rede an. Der 1973 in Haft zu Tode gefolterte Gründer der maoistischen Guerilla gilt als eines der zentralen linken Idole in der Türkei. Rechtsanwalt Ercan Kanar kündigte Berufung an.
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Feuilleton
→ mehr von
Nick Brauns
