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Aus: Ausgabe vom 28.06.2012, Seite 13 / Feuilleton

Haftstrafe

Von Nick Brauns
Der kurdische Musiker Ferhat Tunc ist am Mittwoch von einem Sondergericht im südostanatolischen Malatya auf Grund des Antiterrorgesetzes zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht wirft dem Sänger aufgrund einer Rede auf der Maikundgebung in seiner Heimatstadt Dersim im vergangenen Jahr vor, Propaganda für die verbotene Maoistische Kommunistische Partei (MKP) gemacht zu haben. Tunc war zu dem Zeitpunkt Parlamentskandidat des von der MKP nicht unterstützten linkskurdischen Blocks. Als Beleg führte das Gericht unter anderem die Nennung von Ibrahim Kaypakkaya in der Rede an. Der 1973 in Haft zu Tode gefolterte Gründer der maoistischen Guerilla gilt als eines der zentralen linken Idole in der Türkei. Rechtsanwalt Ercan Kanar kündigte Berufung an.

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