Aus: Ausgabe vom 19.06.2012, Seite 4	/ Inland
Becker-Prozeß: Nebenklage uneinig
										Stuttgart. Wegen Mittäterschaft beim Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback hat der Anwalt seines Bruders lebenslange Haft für das frühere RAF-Mitglied Verena Becker gefordert. Aufgrund der Vielzahl von Indizien »ist eine Verurteilung wegen Mittäterschaft möglich und nötig«, sagte Matthias Rätzlaff am Montag in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Der Bruder des 1977 erschossenen Generalbundesanwalts ist im Prozeß gegen Becker Nebenkläger.
Die Bundesanwaltschaft fordert wegen Beihilfe zum Mord eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Der Sohn des Opfers, Michael Buback, der im Prozeß ebenfalls als Nebenkläger auftritt, hält die heute 59jährige zwar für die Täterin, verlangt aber keine Strafe. Buback vertritt die These, der Verfassungsschutz habe eine »schützende Hand« über Becker gehalten, weil sie seine Informantin gewesen sei.
(dapd/jW)
			Die Bundesanwaltschaft fordert wegen Beihilfe zum Mord eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Der Sohn des Opfers, Michael Buback, der im Prozeß ebenfalls als Nebenkläger auftritt, hält die heute 59jährige zwar für die Täterin, verlangt aber keine Strafe. Buback vertritt die These, der Verfassungsschutz habe eine »schützende Hand« über Becker gehalten, weil sie seine Informantin gewesen sei.
(dapd/jW)
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