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Sonstiges

Keine Sanktionierung

Bonn. Die Nationale Anti-Doping-Agentur und Eisschnellläuferin Judith Hesse haben sich im Verfahren vor dem Sportschiedsgericht wegen der Bestrahlung von Athletenblut am Olympiastützpunkt Erfurt geeinigt. Demnach liegt zwar objektiv ein Dopingvergehen vor, im konkreten Fall jedoch kein Verschulden der Athletin, so daß keine Sanktionierung erfolgt. (sid/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 12.06.2012, Seite 16, Sport

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