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14.05.2012
- → Politisches Buch
Neu erschienen
Arbeiterpolitik
Das neue Heft der »Informationsbriefe für Arbeiterpolitik« macht mit dem Thema »Griechenland unter dem Diktat von Finanzmärkten und Sparauflagen« auf. Ein weiterer Artikel analysiert »Die Beseitigung der Tarifautonomie in Griechenland«. Ausführlich wird über eine Veranstaltung im Haus der Berliner IG Metall berichtet, in der es am 13. März um die Umwandlung der parlamentarischen Demokratie in dem Land »in eine Attrappe« ging. Kommentiert wird die Haltung der deutschen Gewerkschaften zu den Vorgängen in Griechenland. Außerdem: Eine umfassende Rezension des Buches von Günther Sandleben »Finanzmarktkrise – Mythos und Wirklichkeit« sowie der Beitrag: »Syrien: Eine weitere Etappe im Kampf um die Neuordnung des Nahen und Mittleren Ostens«.Arbeiterpolitik, Nummer 2/2012, 28 Seiten, 2,00 Euro. Bezug: Gesellschaft zur Förderung des Studiums der Arbeiterbewegung (GFSA), Postfach 106426, 20043 Hamburg, E-Mail: arpo.berlin@gmx.de
Mitteilungen
Die Monatszeitschrift der Kommunistischen Plattform in der Partei Die Linke (KPF) enthält den Bericht des KPF-Bundessprecherrats auf der 16. Bundeskonferenz der KPF am 28. April, der von Friedrich Rabe erstattet wurde. Dokumentiert werden außerdem der Beschluß der Bundeskonferenz sowie Diskussionsbeiträge von Ellen Brombacher und Helmut Müller. Außerdem: Eine Grußbotschaft von Noam Chomsky an die Berliner Demonstration für die Freiheit von Mumia Abu-Jamal. Heinz Karl befaßt sich unter dem Titel »Antifaschistische Aktion!« mit der von der KPD initiierten bedeutendsten Abwehrbewegung gegen die Errichtung der faschistischen Diktatur im Jahr 1932. Eberhard Butter erinnert an den Ende 1942 während der Verhöre im faschistischen Deutschland ermordeten Fallschirmspringer und Funker der »Roten Kapelle« Albert Hößler.Mitteilungen der KPF, Heft 5/2012, 38 Seiten. Spendenempfehlung: 1 Euro plus Porto. Bezug: KPF, Kleine Alexanderstr. 28, 10178 Berlin, Fax: 030/2411046, E-Mail: kpf@die-linke.de
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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