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Aus: Ausgabe vom 07.04.2012, Seite 1 / Inland

jW exklusiv: Honecker-Film - ein Straftatbestand?

Berlin. Unter dem Titel »Der Sturz – Honeckers Ende« strahlte das Das Erste am 2. April einen Beitrag des Dokumentarfilmers Eric Friedler aus. Nach jW vorliegenden Informationen erklärte jetzt Margot Honecker, die in dem Film interviewt wurde: »Ich habe dieses Interview diesem Kanal nicht gegeben.« Offenbar kamen die Passagen mit ihr unter falschen Angaben zustande. Die unbefugte Aufnahme von nichtöffentlich gesprochenem Wort bedroht Paragraph 201 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. (jW)

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