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Geldstrafe für Aufruf zum Schottern

Lüneburg. Für die Unterstützung eines Aufrufs im Internet zum sogenannten Castor-Schottern ist ein 51jähriger Tübinger am Donnerstag vom Amtsgericht Lüneburg zu einer Geldstrafe von 375 Euro verurteilt worden. Gotthilf L. hatte zuvor zugegeben, im Oktober 2010 einen öffentlichen Aufruf zur Untergrabung der Castor-Bahnstrecke im Wendland unterzeichnet zu haben.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.03.2012, Seite 5, Inland

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