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Kein Verzicht auf Vorratsspeicherung

Halle. Das Bundeskriminalamt (BKA) kann nach eigener Einschätzung auf die Vorratsdatenspeicherung nicht verzichten. Das ergibt sich laut einem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung (Onlineausgabe) aus dem jüngsten BKA-Gutachten für den Innenausschuß des Bundestags. In der Stellungnahme werden die Folgen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Vorratsdatenspeicherung evaluiert. Das Gericht hatte das Gesetz zur Registrierung von Telekommunikationsverbindungen in der vorliegenden Form als grundgesetzwidrig erachtet.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 09.02.2012, Seite 4, Inland

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