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Studie: Datensammlung auf Vorrat sinnlos

Berlin. Ein Gutachten im Auftrag des Bundesjustizministeriums hat ergeben, daß die Vorratsdatenspeicherung nur eine geringe Bedeutung für die Aufklärung von Straftaten hat. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zeigte sich erstaunt über die Schlußfolgerung, die Maßnahme sei sinnlos. Das Bundesjustizministerium sieht sich in seiner Kritik bestätigt, Bayerns Ressortchefin Beate Merk (CSU) und die Gewerkschaft der Polizei bekräftigen, sie sei notwendig. Seit das Bundesverfassungsgericht die ab 2008 praktizierte Vorratsdatenspeicherung im März 2010 stoppte, streitet die Koalition über deren Neuregelung. Die Union will die Daten – etwa Telefonverbindungen und Internetzugriffe – vier bis sechs Monate speichern. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 28.01.2012, Seite 2, Inland

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