-
14.01.2012
- → Inland
HIV in Pharmazie: Entlassung rechtens
Berlin. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines HIV-positiven Angestellten eines Pharmakonzerns während der Probezeit für zulässig erklärt. Die Klage des mit der Medikamentenherstellung befaßten Beschäftigten gegen die Kündigung sei abgewiesen worden, da die Firma allgemein festgelegt habe, daß Menschen mit Erkrankungen in diesem sensiblen Fertigungsbereich nicht eingesetzt werden könnten, teilte das Gericht am Freitag mit. Es wies auch die Klage des Angestellten auf Entschädigung wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ab, ließ aber eine Revision beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu. (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland