Aus: Ausgabe vom 14.01.2012, Seite 5	/ Inland
HIV in Pharmazie: Entlassung rechtens
										Berlin. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines HIV-positiven Angestellten eines Pharmakonzerns während der Probezeit für zulässig erklärt. Die Klage des mit der Medikamentenherstellung befaßten Beschäftigten gegen die Kündigung sei abgewiesen worden, da die Firma allgemein festgelegt habe, daß Menschen mit Erkrankungen in diesem sensiblen Fertigungsbereich nicht eingesetzt werden könnten, teilte das Gericht am Freitag mit. Es wies auch die Klage des Angestellten auf Entschädigung wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ab, ließ aber eine Revision beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu. (AFP/jW)				
			links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
- 
			Ausschuß zum NSU beschlossenvom 14.01.2012
- 
			»Lassen uns weder provozieren noch einschüchtern«vom 14.01.2012
- 
			Weiterhin Geheimschutzvom 14.01.2012
- 
			Manroland-Beschäftigte demonstrieren für Erhalt ihrer Jobsvom 14.01.2012
- 
			Polizeieinsatz hat juristisches Nachspielvom 14.01.2012
- 
			Bahn reißt abvom 14.01.2012