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Beuys schützen

Im Rechtsstreit um ein Ausstellungsverbot für Fotografien einer Kunstaktion von Joseph Beuys (1921–1986) hat das Beuys-Museum Schloß Moyland eine weitere Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte am Freitag in zweiter Instanz das vom Landgericht Düsseldorf 2010 verhängte Verbot einer Fotoausstellung, die Beuys bei der Herstellung einer »Fettecke« 1964 in einer Ausgabe der ZDF-Sendung »Drehscheibe« zeigte. Denn Eva Beuys, die Witwe des Künstlers, hatte diese Ausstellung unveröffentlichter Schwarz-Weiß-Aufnahmen des Fotografen Manfred Tischer nicht genehmigt. Nach Ansicht des Gerichts stellte die Fotoserie keine legale Bearbeitung, sondern eine »eigenmächtige Umgestaltung« der Beuys-Aktionskunst dar, was gegen das Urheberrecht verstoße. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 31.12.2011, Seite 13, Feuilleton

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