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24.11.2011
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Urteile in Prozessen gegen Kriegsgegner
Berlin. Zwei Kriegsgegner standen am Mittwoch in Berlin wegen öffentlicher Meinungsäußerungen vor Gericht. Während Thies Gleiss von der Linkspartei in NRW vom Berliner Landgericht für den Begriff »Mördersoldaten« vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen wurde, verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten Inge Viett wegen »Billigung von Straftaten« zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 15 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte für die 67jährige drei Monate Haft ohne Bewährung gefordert. Viett wurde unter anderem vorgeworfen, daß sie es in einem Referat auf dem Podium der diesjährigen Rosa-Luxemburg-Konferenz der jungen Welt als »legitime Aktion« bezeichnet hatte, wenn als »Antikriegsaktion Bundeswehrausrüstung abgefackelt« werde, wenn Deutschland Krieg führe. (jW)
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