Gegen die Pressefreiheit
Die Verbreitung solcher Mordphantasien ist offenbar nicht strafwürdig, wohl aber der Abdruck des Diskussionsbeitrages von Inge Viett zur diesjährigen Rosa-Luxemburg-Konferenz. Die Staatsanwaltschaft hatte deswegen jW-Chefredakteur Arnold Schölzel mit einem Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Presserecht belegt, gegen den er Widerspruch einlegte. Am 2.November sprach ihn das Amtsgericht Tiergarten in Berlin auf Kosten der Landeskasse frei. Am Montag teilte das Gericht mit, daß die Staatsanwaltschaft dagegen Berufung eingelegt hat.
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vom 19.11.2011