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Rechtsstreit über Neonaziaufmarsch

Remagen. Nach dem Verbot des von Neonazis für Samstag angekündigten »Gedenkmarsches für die Toten in den alliierten Rheinwiesenlagern« in Remagen soll nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz entscheiden. Die Veranstalter hätten ein Eilverfahren gegen das Verbot der Kreisverwaltung Ahrweiler eingeleitet, sagte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch. Noch vor Samstag werde eine Entscheidung fallen. Remagener Bürger bereiten unterdessen eine Gegenveranstaltung vor. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 17.11.2011, Seite 4, Inland

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