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Kein Patent auf Stammzellen

Luxemburg. Aus menschlichen Embryonen gewonnene Stammzellen dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht patentiert werden. Demnach verbietet die Menschenwürde den rechtlichen Schutz einer Erfindung, wenn diese die vorhergehende Zerstörung menschlicher Embryonen oder deren Verwendung als Ausgangsmaterial erfordert. Mit ihrer Entscheidung vom Dienstag gewährten die Luxemburger Richter dem Recht auf Leben Vorrang vor Milliardengeschäften mit biomedizinischen Produkten und Dienstleistungen. Politik und Kirchen begrüßten die Grundsatzentscheidung.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 19.10.2011, Seite 2, Ausland

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