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PID-Gesetz unter Dach und Fach

Berlin. Gentests an Embryonen sind in Deutschland auch künftig erlaubt. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin das zuvor vom Bundestag beschlossene Gesetz, wonach die Präimplantationsdiagnostik (PID) weiterhin in Ausnahmefällen zulässig ist. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn Paare eine Veranlagung zu einer schwerwiegenden Erbkrankheit haben oder eine Tot- oder Fehlgeburt droht.

Die Neuregelung war nötig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr die Auswahl künstlich befruchteter Eizellen bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Genschäden erlaubt hatte.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 24.09.2011, Seite 1, Inland

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