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Spanien verankert Schuldengrenze

Madrid. Spaniens Regierung hat sich mit der Opposition auf die Verankerung einer Schuldengrenze in der Verfassung geeinigt, verlautete in der Nacht zu Freitag. Bis zum Juni 2012 soll beschlossen werden, daß das Defizit der öffentlichen Hand ab 2020 nicht größer als 0,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts sein dürfe. Dies gelte sowohl für die Zentral- als auch die Regionalregierungen. (Reuters/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 27.08.2011, Seite 6, Ausland

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