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Weniger Umsatzsteuer für Currywurst

München/Berlin. Für Wurst, Döner oder Pommes am Stehimbiß wird nur der ermäßigte Mehrwertsteuersatz fällig. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in zwei am Mittwoch veröffentlichten Urteilen entschieden. Hält der Imbißbetreiber aber Sitzgelegenheiten für Gäste bereit, verlangt der Fiskus den vollen Satz. Laut BFH wird der ermäßigte Steuersatz fällig, wenn der Kunde eine »einfache Speise« an »behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen«, etwa einer Theke, zu sich nimmt. In Stellungnahmen erklärten Betreiber, sie arbeiteten bereits mit Mischkalkulationen.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 25.08.2011, Seite 2, Inland

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