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NPD-Werbespot muß nicht gesendet werden

Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Donnerstag entschieden, daß der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) einen Wahlwerbespot der NPD nicht senden muß. Das Gericht folgte damit der Auffassung des rbb, wonach der Spot den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Gegen den Bescheid ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich. Der Sender hatte die Ausstrahlung am vergangenen Freitag mit der Begründung abgelehnt, dieser erwecke den Eindruck, daß ausschließlich Menschen ausländischer Herkunft für bestimmte Straftaten verantwortlich seien. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 19.08.2011, Seite 2, Inland

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