-
14.06.2011
- → Inland
BayernLB: Klage gegen Manager?
München. Die Bayerische Landesbank wird nach Gerhard
Gribkowsky wahrscheinlich noch im Juni sechs weitere
Exvorstände wegen des verlustreichen Kaufs der
österreichischen Hypo Group Alpe Adria (HGAA) auf
Schadenersatz verklagen. Die früheren Manager, unter ihnen der
ehemalige Vorstandschef Werner Schmidt, weigern sich nach
dapd-Informationen in der HGAA-Affäre bislang, die Frist zu
verlängern, innerhalb derer sie für Fehlentscheidungen
zur Rechenschaft gezogen werden können.
Finanzminister und BayernLB-Chefkontrolleur Georg Fahrenschon (CSU) hatte bereits angekündigt, rechtzeitig Schadenersatzklagen einzureichen, damit die Ansprüche nicht verfallen, die Ende des Monats verjährt sein könnten. Der Verwaltungsrat der BayernLB will deshalb am 27. Juni über die weiteren Schritte entscheiden.
Durch den Erwerb der HGAA im Jahr 2007 hatte Deutschlands zweitgrößte Landesbank 3,7 Milliarden Euro in den Sand gesetzt. Die BayernLB macht die insgesamt acht früheren Vorstände dafür verantwortlich. Die Schadenersatzklage soll auf insgesamt 200 Millionen Euro lauten.
(dapd/jW)
Finanzminister und BayernLB-Chefkontrolleur Georg Fahrenschon (CSU) hatte bereits angekündigt, rechtzeitig Schadenersatzklagen einzureichen, damit die Ansprüche nicht verfallen, die Ende des Monats verjährt sein könnten. Der Verwaltungsrat der BayernLB will deshalb am 27. Juni über die weiteren Schritte entscheiden.
Durch den Erwerb der HGAA im Jahr 2007 hatte Deutschlands zweitgrößte Landesbank 3,7 Milliarden Euro in den Sand gesetzt. Die BayernLB macht die insgesamt acht früheren Vorstände dafür verantwortlich. Die Schadenersatzklage soll auf insgesamt 200 Millionen Euro lauten.
(dapd/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland