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Aus: Ausgabe vom 07.06.2011, Seite 4 / Inland

Erfolgreiche Klage gegen Staatskanzlei

München. Die bayerische Staatskanzlei muß ihre sogenannten Resonanzstudien grundsätzlich auf Anfrage eines Landtagsabgeordneten herausgeben. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Montag und gab damit einer Klage des SPD-Fraktionsvorsitzenden Markus Rinderspacher statt. Zur Begründung hieß es, das Recht des Abgeordneten auf eine umfassende Beantwortung sei von der Staatskanzlei verletzt worden. Die Regierungsbehörde hatte die Meinungsumfragen zunächst mit der Begründung zurückgehalten, diese berührten den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Dagegen hatte Rinderspacher geklagt. Zwar wurden die Studien daraufhin herausgegeben, doch der SPD-Politiker erhielt die Klage aufrecht, um eine grundsätzliche Klärung herbeizuführen. Die Studien stehen seit Monaten in der Kritik. Der Staatskanzlei wird vorgeworfen, Meinungsumfragen für parteipolitische Zwecke der CSU in Auftrag gegeben und aus Steuergeld finanziert zu haben. In den Umfragen wurden neben der Bewertung von Sachthemen auch Wahlabsichten der Bürger abgefragt. (dapd/jW)