Zum Inhalt der Seite

EU-Gericht will Gleichbehandlung

Brüssel. Homosexuelle Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft können unter bestimmten Bedingungen die gleichen Zusatzversorgungsansprüche haben wie Verheiratete. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union hervor. In dem in Strasbourg vorliegenden Fall ging es um die Diskriminierungsklage eines ehemaligen Beschäftigten der Stadt Hamburg. Dieser lebte seit mehr als 30 Jahren mit seinem gleichgeschlechtlichen Partner zusammen und ging mit diesem im Oktober 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein. Als er in der Folge bei einem ehemaligen Arbeitgeber beantragte, für die Berechnung seines Ruhegeldes künftig die deutlich günstigere, für zusammenlebende verheiratete Paare geltende Steuerklasse zugrunde zu legen, weigerte sich dieser. Daraufhin zog der Betroffene vor Gericht, welches sich wiederum an den Europäischen Gerichtshof wandte.

(dapd/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 11.05.2011, Seite 6, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!