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EU-Gericht will Gleichbehandlung
Brüssel. Homosexuelle Partner einer eingetragenen
Lebensgemeinschaft können unter bestimmten Bedingungen die
gleichen Zusatzversorgungsansprüche haben wie Verheiratete.
Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des
Gerichtshofes der Europäischen Union hervor. In dem in
Strasbourg vorliegenden Fall ging es um die Diskriminierungsklage
eines ehemaligen Beschäftigten der Stadt Hamburg. Dieser lebte
seit mehr als 30 Jahren mit seinem gleichgeschlechtlichen Partner
zusammen und ging mit diesem im Oktober 2001 eine eingetragene
Lebenspartnerschaft ein. Als er in der Folge bei einem ehemaligen
Arbeitgeber beantragte, für die Berechnung seines Ruhegeldes
künftig die deutlich günstigere, für zusammenlebende
verheiratete Paare geltende Steuerklasse zugrunde zu legen,
weigerte sich dieser. Daraufhin zog der Betroffene vor Gericht,
welches sich wiederum an den Europäischen Gerichtshof
wandte.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
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