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Keine Anklage gegen Polizeiopfer
Stuttgart. Der »Stuttgart 21«-Gegner Dietrich Wagner,
der im vergangenen Jahr von einem Wasserwerfer schwer an den Augen
verletzt worden war, wird nicht wegen eines vermeintlichen
Steinwurfs angeklagt. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft
Stuttgart bestätigte am Freitag einen Bericht der Stuttgarter
Zeitung, wonach das Verfahren gegen Wagner wegen Widerstands gegen
Vollstreckungsbeamte und versuchter Sachbeschädigung
eingestellt werde. Die Staatsanwaltschaft begründete dies
damit, daß der Mann durch seine Erblindung ohnehin bereits
hart getroffen sei.
Wagner war am 30. September 2010 während einer Demonstration gegen das Bahn-Projekt »Stuttgart21« von einem Wasserwerfer so stark an den Augen verletzt worden, daß er nahezu vollständig erblindete. Wagners Anwalt Frank-Ulrich Mann begrüßte die Verfahrenseinstellung, betonte aber, sein Mandant habe keine Straftat begangen.
(dapd/jW)
Wagner war am 30. September 2010 während einer Demonstration gegen das Bahn-Projekt »Stuttgart21« von einem Wasserwerfer so stark an den Augen verletzt worden, daß er nahezu vollständig erblindete. Wagners Anwalt Frank-Ulrich Mann begrüßte die Verfahrenseinstellung, betonte aber, sein Mandant habe keine Straftat begangen.
(dapd/jW)
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