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Keine Anklage gegen Polizeiopfer

Stuttgart. Der »Stuttgart 21«-Gegner Dietrich Wagner, der im vergangenen Jahr von einem Wasserwerfer schwer an den Augen verletzt worden war, wird nicht wegen eines vermeintlichen Steinwurfs angeklagt. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigte am Freitag einen Bericht der Stuttgarter Zeitung, wonach das Verfahren gegen Wagner wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Sachbeschädigung eingestellt werde. Die Staatsanwaltschaft begründete dies damit, daß der Mann durch seine Erblindung ohnehin bereits hart getroffen sei.

Wagner war am 30. September 2010 während einer Demonstration gegen das Bahn-Projekt »Stuttgart21« von einem Wasserwerfer so stark an den Augen verletzt worden, daß er nahezu vollständig erblindete. Wagners Anwalt Frank-Ulrich Mann begrüßte die Verfahrenseinstellung, betonte aber, sein Mandant habe keine Straftat begangen.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.04.2011, Seite 1, Inland

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