Richter dealt mit »Sturm34«
Dresden. Vor der Staatsschutzkammer des Dresdner Landgerichts haben
am Freitag drei Angeklagte ihre Mitgliedschaft in der verbotenen
Neonazikameradschaft »Sturm 34« eingeräumt. Zwei
der Angeklagten legten Teilgeständnisse ab, einer räumte
die gegen ihn erhobenen Vorwürfe in vollem Umfang ein. Zuvor
hatte der Vorsitzende Richter Peter Lames den Angeklagten im Falle
eines Geständnisses Strafobergrenzen von zwei Jahren
Freiheitsstrafe auf Bewährung beziehungsweise Geldstrafen
angeboten. Die Staatsanwaltschaft wirft den fünf angeklagten
Männern im Alter von 23 bis 31 Jahren gefährliche
Körperverletzung und Gründung beziehungsweise
Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor.
Den Mitgliedern von »Sturm34« werden brutale Überfälle auf Andersdenkende im Jahr 2006 zugeordnet. Die Kameradschaft war 2007 vom Innenministerium verboten worden. Ziel der aus 40 bis 50 Mitgliedern bestehenden Organisation soll es gewesen sein, die Region Mittweida von Ausländern und Andersdenkenden »zu säubern«.
(dapd/jW)
Den Mitgliedern von »Sturm34« werden brutale Überfälle auf Andersdenkende im Jahr 2006 zugeordnet. Die Kameradschaft war 2007 vom Innenministerium verboten worden. Ziel der aus 40 bis 50 Mitgliedern bestehenden Organisation soll es gewesen sein, die Region Mittweida von Ausländern und Andersdenkenden »zu säubern«.
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