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Richter dealt mit »Sturm34«

Dresden. Vor der Staatsschutzkammer des Dresdner Landgerichts haben am Freitag drei Angeklagte ihre Mitgliedschaft in der verbotenen Neonazikameradschaft »Sturm 34« eingeräumt. Zwei der Angeklagten legten Teilgeständnisse ab, einer räumte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe in vollem Umfang ein. Zuvor hatte der Vorsitzende Richter Peter Lames den Angeklagten im Falle eines Geständnisses Strafobergrenzen von zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung beziehungsweise Geldstrafen angeboten. Die Staatsanwaltschaft wirft den fünf angeklagten Männern im Alter von 23 bis 31 Jahren gefährliche Körperverletzung und Gründung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor.

Den Mitgliedern von »Sturm34« werden brutale Überfälle auf Andersdenkende im Jahr 2006 zugeordnet. Die Kameradschaft war 2007 vom Innenministerium verboten worden. Ziel der aus 40 bis 50 Mitgliedern bestehenden Organisation soll es gewesen sein, die Region Mittweida von Ausländern und Andersdenkenden »zu säubern«.


(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 30.03.2011, Seite 15, Antifaschismus

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