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Längere Klagefrist für Mißbrauchsopfer

Berlin. Opfer sexuellen Kindesmißbrauchs sollen künftig wesentlich länger als bisher Schadenersatzansprüche gegenüber den Tätern geltend machen können. Das Bundeskabinett beschloß am Mittwoch in Berlin eine Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Mißbrauch von drei auf 30 Jahre, wie das Bundesjustizministerium mitteilte.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 24.03.2011, Seite 4, Inland

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