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Tarifeinheitsgesetz nicht zu empfehlen

Essen. Eine Gesetz zur Tarifeinheit, wie es DGB und BDA fordern, ist nach einer vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Studie nicht empfehlenswert. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Juni 2010, nach dem verschiedende Tarifverträge innerhalb eines Betriebes zulässig sind, habe »bisher weder zu vielen Neugründungen von Spartengewerkschaften noch zu vermehrten Arbeitskämpfen geführt«, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Gutachten des Rheinisch-Westfälischen Instituts Essen. Lediglich falls es infolge des Urteils doch zu »massiven wirtschaftlichen Problemen aufgrund von häufigen Arbeitskämpfen« käme, schlägt das RWI »Änderungen beim Arbeitskampfrecht« vor, die »begrenzt in die Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften eingreifen«. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.03.2011, Seite 1, Inland

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