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Sternmarsch-Verbot 2007 rechtswidrig

Schwerin. Ein zum G-8-Gipfel 2007 im Ostseebad Heiligendamm verhängtes Demonstrationsverbot über ein 40 Quadratkilometer großes Gebiet war nach einem aktuellen Urteil des Schweriner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Damit gab das Gericht der Klage der damaligen Anmelder des Sternmarsches zum Teil statt, teilte eine Justizsprecherin am Dienstag mit.Die Polizei hatte den Sternmarsch zum Sicherheitszaun um den Tagungsort der Staats- und Regierungschefs untersagt, Gipfel-Gegner klagten dagegen. Die innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, Ulla Jelpke, erklärte, das Urteil sei »ein Sieg für die Bürgerrechte und eine Niederlage für die repressive law-and-order-Politik der Sicherheitsbehörden«. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 03.02.2011, Seite 4, Inland

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