Aus: Ausgabe vom 22.12.2010, Seite 5	/ Inland
Lebenslänglich für SS-Mann bestätigt
										Karlsruhe. Wegen mehrfachen Mordes in der Nazizeit muß der
frühere niederländische SS-Mann Heinrich Boere ins
Gefängnis. Mit einem am Dienstag bekanntgegebenen
Beschluß bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in
Karlsruhe ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Aachen vom 23.
März.
Der heute 89jährige hatte als Angehöriger der faschistischen Geheimorganisation »Silbertanne« drei niederländische Zivilisten ermordet und war deshalb bereits 1949 von einem Sondergericht in Amsterdam in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. Vor dem BGH beriefen sich seine Anwälte auf das Verbot der Doppelbestrafung nach der EU-Grundrechtscharta.
(AFP/jW)
			Der heute 89jährige hatte als Angehöriger der faschistischen Geheimorganisation »Silbertanne« drei niederländische Zivilisten ermordet und war deshalb bereits 1949 von einem Sondergericht in Amsterdam in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. Vor dem BGH beriefen sich seine Anwälte auf das Verbot der Doppelbestrafung nach der EU-Grundrechtscharta.
(AFP/jW)
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