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Gesetzentwurf zu Diagnostik

Berlin. Nach dem Willen einer Gruppe von Parlamentariern aus allen Bundestagsfraktionen soll es künftig in bestimmten Fällen das Recht zur Präimplantationsdiagnostik (PID) geben. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Dienstag in Berlin vorgestellt.

Die Sprecher der Initiative rechnen mit einer Mehrheit im Bundestag. Laut dem Entwurf soll die Untersuchung von Embryonen aus künstlicher Befruchtung auf Erbkrankheiten vor der Einpflanzung in die Gebärmutter in zwei Fällen erlaubt sein: Wenn die Eltern von einer schweren erblichen Vorbelastung wissen oder wenn eine Tot- oder Fehlgeburt droht.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 22.12.2010, Seite 5, Inland

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