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Familienhund

Wer getrennt von seinem Ehepartner lebt, hat keinen rechtlichen Anspruch auf ein Umgangsrecht mit einem während der Ehezeit angeschafften Hund. Das hat der 10. Senat des Oberlandesgerichts Hamm entschieden. Nach Ansicht der Richter kann aus den Vorschriften für die Hausratsverteilung zwischen den Ehegatten ein Anspruch auf Umgang mit dem Hund nicht hergeleitet werden. Auch die Regelungen über das Umgangsrecht mit einem gemeinsamen Kind könnten nicht als Vorbild dienen, da es dabei in erster Linie um das Wohl des Kindes und nicht um die emotionalen Bedürfnisse des anderen Ehegatten gehe, hieß es.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 18.12.2010, Seite 13, Feuilleton

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