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Parteiverbot in Türkei war illegal

Strasbourg. Das Verbot der linksgerichteten prokurdischen Partei der Demokratie des Volkes HADEP durch das türkische Verfassungsgericht am 13. März 2003 war nicht gerechtfertigt. Das stellte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in einem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil fest. Die 1994 gegründete Partei war wegen »separatistischer Bestrebungen« und angeblicher Unterstützung der illegalen Arbeiterpartei Kurdistans PKK verboten worden. Das Verbot der Partei sei eine Verletzung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Die Begründung des Parteiverbots mit dem Schutz der nationalen Sicherheit und territorialen Integrität sah das Gericht als nicht gerechtfertigt an, da die HADEP trotz scharfer Kritik der Regierungspolitik weder zum Aufstand noch zu bewaffnetem Widerstand aufgerufen habe. Die Türkei muß nach dem Urteil 24000 Euro Wiedergutmachung für den nicht-finanziellen Schaden zahlen.
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Erschienen in der Ausgabe vom 15.12.2010, Seite 6, Ausland

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